Liebe Leser,
die Corona bedingte Arbeit im Homeoffice und Reiseeinschränkungen stellen viele Unternehmen und ihre Mitarbeiter vor neue Herausforderungen. Steuerlich sind davon insbesondere die grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer betroffen. Deutschland hat mit sechs seiner Nachbarstaaten Konsultationsvereinbarungen geschlossen, um dem entgegenzuwirken. Die nachfolgende Übersicht zeigt, welche steuerliche Sonderregelungen es im Einzelnen für sog. Grenzpendler und Grenzgänger gibt.
Selbstverständlich ersetzen die Tabellen keine Rechtsberatung. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit vertrauensvoll an uns wenden.
Viel Vergnügen und Gewinn beim Lesen wünscht
Ludmilla Maurer