Search for:

Die EU-Kommission möchte den Wiederaufbauprozess infolge der Coronapandemie nutzen, um die doppelte grüne und digitale Wende deutlich zu beschleunigen. Welche Maßnahmen sind auf europäischer und deutscher Ebene geplant, um die Folgen der Coronapandemie einzudämmen? In Teil 1 unserer zweiteiligen Reihe geht es um die Bereiche Erneuerbare Energien und Elektromobilität.

Die „EU Strategy for Energy System Integration“ der EU-Kommission vom Juli 2020 will den Weg zu einer effektiven, bezahlbaren und umfassenden Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft bereiten. Die Energiewirtschaft soll dazu u.a. von der Nutzung kohlenstoffhaltiger Energieträger abkehren. Die EU-Kommission definiert „Energy System Integration“ als koordinierte Planung und Betrieb des Energiesystems ‚als Ganzes‘ über unterschiedliche Energieträger, Infrastrukturen und Verbrauchssektoren hinweg.

Gleichzeitig will die EU-Kommission so Investitionen, Arbeitsplätze und Wachstum fördern. Dabei spielen u.a. die Erneuerbaren Energien, Elektromobilität und Wasserstoff eine Schlüsselrolle.

Erneuerbare Energien auf EU-Ebene

Laut der EU-Kommission wird sich die Coronapandemie wirtschaftlich stark auf den Sektor der erneuerbaren Energien auswirken.

Sie will daher die Erzeugung erneuerbarer Offshore-Energie fördern und besser ins Energiesystem integrieren. Der Aktionsplan für kritische Rohstoffe soll untersuchen, wie der Markt für erneuerbare Energien nachhaltig gestärkt werden kann.

Auch die Bundesregierung möchte im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten durch ein „EU enabling framework“ vorantreiben. Das gilt v.a. für den Bereich Offshore-Windenergie.

Erneuerbaren Energien auf nationaler Ebene

Auf nationaler Ebene enthalten der Klimaschutzplan 2050, das Klimaschutzprogramm 2030 und das Corona-Konjunkturpaket Anhaltspunkte für Reformen im Bereich der erneuerbaren Energien. Diese finden mittlerweile im Entwurf des EEG 2021 und WindSeeG 2021 Widerhall. So werden die Ausbauziele für erneuerbare Energien erhöht.

Bis 2030 soll die installierte Gesamtleistung von Windenergie an Land auf 67 bis 71 GW steigen. Im Onshore-Bereich möchte man Hemmnisse beheben, v.a. bei der Planung und Genehmigung von Anlagen und im Hinblick auf die Flächenverfügbarkeit. Zudem möchte man für ausreichenden Wettbewerb und für akzeptable Lösungen sorgen, was den Bau und Betrieb von Anlagen vor Ort anbelangt.

Die Offshore-Ausbauziele des WindSeeG werden bis 2030 auf 20 GW angehoben. Der Deckel bei der Förderung von Photovoltaik-Anlagen wird aufgehoben. Bis 2030 soll die installierte Gesamtkapazität von Photovoltaik 98 GW betragen. Die installierte Gesamtleistung von Biogasenergieanlagen soll bis dahin ebenfalls auf 8,4 GW steigen.

Zudem möchte der Gesetzgeber unter Berücksichtigung des Art. 15 Abs. 8 RED II bessere rechtliche Bedingungen für langfristige Strombezugsverträge (Power Purchase Agreements) ermöglichen.

Elektromobilität auf EU-Ebene

Die EU-Kommission berücksichtigt auch die „tragende Rolle“ des Verkehrs für Wertschöpfungsketten und Volkswirtschaften. Um Arbeitsplätze zu schaffen, will sie die Produktion und den Einsatz nachhaltiger Fahrzeuge und alternativer Treibstoffe fördern.

Die EU-Finanzierungsinstrumente „Connecting Europe“, „InvestEU“ und andere Fonds sollen die Einrichtung von einer Million Ladestationen mitfinanzieren.

Außerdem will man Städte und Unternehmen bei der Erneuerung ihres Fuhrparks durch saubere Fahrzeuge unterstützen. Weiterhin ist geplant, den Aufbau einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur zu fördern und den Übergang zu einer sauberen urbanen Mobilität zu ermöglichen.

Zusätzlich sollen im Rahmen des Aktionsplans für kritische Rohstoffe Märkte u.a. für elektronische Mobilität und Batterien gestärkt werden können. Dadurch will man eine Abhängigkeit von nichtenergetischen Rohstoffen verhindern. Beide Dokumente enthalten jedoch keine detaillierten Regelungen.

Elektromobilität auf nationaler Ebene

Auf nationaler Ebene will man die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 fortsetzen und beschleunigen. Der Bund möchte den Strukturwandel der Automobilindustrie begleiten und zukunftsfähige Wertschöpfungsketten aufbauen.

Dafür sieht das Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ eine Reihe von Einzelmaßnahmen vor. Der Bund möchte beispielsweise die KfZ-Steuer stärker an den CO2-Emissionen ausrichten und die Prämie des Bundes zur Förderung von umweltfreundlichen Elektrofahrzeugen als Innovationsprämie verdoppeln.

Im gewerblichen Bereich werden Flottenaustauschprogramme für Soziale Dienste, Handwerker und KMU gefördert. Ein Bonusprogramm für Zukunftsinvestitionen begünstigt bis 2021 Fahrzeughersteller und Zulieferer. Auch Forschung und Entwicklung werden mit 1 Mrd. Euro unterstützt.

Hinzu kommen Investitionen von rund 2,5 Mrd. Euro in den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur sowie in die Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und der Batteriezellfertigung.

Zudem befindet sich derzeit das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) im Gesetzgebungsverfahren. Das Gesetz soll die Voraussetzungen dafür schaffen, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen.

Unternehmen aus der Energiebranche sollten sich bereits jetzt mit den Neuerungen auseinandersetzen, beispielsweise um die Fördermittel nutzen zu können und im Rahmen der erhöhten Ausbauziele für erneuerbare Energien neue Projekte in Deutschland zu verwirklichen.

Author

Claire Dietz-Polte ist Partner bei Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern

Author

Vivien Vacha ist Senior Associate bei Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern