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Seit 1988 zeichnet Baker McKenzie herausragende Dissertationen oder Habilitationen aus, die im Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität entstanden sind. Der mit 6.000 Euro dotierte Baker McKenzie-Preis ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachwuchsförderung der Kanzlei. Ein Gespräch mit der diesjährigen Preisträgerin Dr. Lara Maria Panosch, die die Auszeichnung für ihre völkerrechtliche Dissertation „Das Menschenrecht auf Wasser und internationales Investitionsrecht“ erhielt.

Frau Dr. Panosch, zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zu Ihrer mit dem Baker McKenzie-Preis 2021 ausgezeichneten Dissertation. Was waren Ihre Beweggründe zu promovieren?

Das war eine glückliche Verkettung verschiedener Umstände und hat sich ungeplant ergeben. Der Wunsch zu promovieren entstand bei mir nach dem Ersten Staatsexamen. Ich wollte mich gerne mehr mit dem internationalen Recht beschäftigen. Durch meine Arbeit am Lehrstuhl und die Teilnahme am internationalen Moot Court hatte ich eine gute Ausgangssituation für diesen Schritt. Mich faszinierte der Gedanke, eigene Ideenverfolgen und Ansätze aufstellen zu können.

Ich spezialisierte mich bereits vor meinem ersten Staatsexamen im Völkerrecht. Mit meiner Teilnahme am Investment Arbitration Moot Court entwickelte ich ein besonderes Interesse am Investitionsschutzrecht. Beide Felder im Bereich staatlicher Regulierungen geraten oft in Konflikt. Daher eignete sich diese Schnittstelle besonders gut für eine tiefergehende rechtliche Untersuchung. Der Grund für den wasserrechtlichen Einschlag: Nach erfolglosen Wasserprivatisierungsvorhaben gab es eine Reihe von Investitionsschiedsverfahren, die unterschiedlich mit dem Wasserrecht umgingen. Daher versuchte ich, einen einheitlichen Lösungsvorschlag für die Integration dieses Menschenrechts in Investitionsschiedsverfahren zu entwickeln.

Dr. Lara Maria Panosch
In Ihrer Dissertation „Das Menschenrecht auf Wasser und internationales Investitionsrecht“ beleuchten Sie völkerrechtliche Themen. Was reizt Sie am Völkerrecht?

Am Völkerrecht fasziniert mich, dass man nicht auf nationale Regelungswerke begrenzt ist. Vielmehr kann man in einem transnationalen Kontext Lösungsmöglichkeiten schaffen, die weltweit von Interesse und Wirkung sind. Es ist ein sehr weitreichendes Rechtsgebiet, das uns alle irgendwo betrifft.

Wenn Sie auf die Arbeit an Ihrer Dissertation zurückblicken: Was ging Ihnen besonders leicht von der Hand? Wo lagen Herausforderungen? Und worauf blicken Sie gerne zurück?

Relativ leicht von der Hand ging mir das Schreiben an sich. Hat man sich einmal eingelesen und seine Struktur vor Augen, sollte man sich einfach trauen drauf loszuschreiben.

Eine Herausforderung was es zu priorisieren, welche Aspekte bedeutsam sind, ohne das Thema ständig zu erweitern und den Bezug zum Wesentlichen zu verlieren. Die größte Hürde für mich war allerdings mein Bestreben, einen innovativen neuen Lösungsansatz zu formulieren und gleichzeitig zu wissen, dass ich im Rahmen einer juristischen Dissertation das Rad nicht neu werde erfinden können.

Sehr gerne zurück blicke ich auf die Formulierung des Fazits zu meiner Dissertation. Als sich am Ende die gesamte Untersuchung zusammenfügte, erkannte ich, wieviel ich gelesen, erarbeitet und entwickelt habe. Erst in diesem Moment konnte ich das Thema umfassend greifen und mein Lösungsansatz lag plötzlich auf der Hand. Das war ein sehr erfüllender Moment.

Zu welchem Ergebnis sind Sie in Ihrer Arbeit gekommen – kurz und knapp in zwei Sätzen?

Mein finales Ergebnis ist, dass Menschenrechte und Investitionsschutzrecht einander nicht zum Feindbild gemacht werden sollten – vielmehr bietet es sich an, in dem zugrundeliegenden Konfliktverhältnis Potential für eine gemeinsame Entwicklung zu erkennen. Besonders kann der Investitionsschutz eine unvergleichliche Durchsetzungsmöglichkeit für Menschenrechte darstellen, wenn man bereit ist, diese entsprechend meiner Lösungsvorschläge im Investitionsschiedsverfahren zu integrieren.

Welche Tipps haben Sie für zukünftige Promovierende?

Ich rate dazu, sich nur dann für eine Dissertation zu entscheiden, wenn einen der Gedanke erfüllt, sich mehrere Jahre mit einem Thema zu beschäftigen. Daher sollte man die Themenauswahl sehr gut überdenken. Gleiches gilt für die Wahl des Doktorvaters/der Doktormutter, da ein regelmäßiges Feedback sehr hilfreich und ermutigend sein kann. Zudem empfehle ich mit einem Zitationsprogramm zu arbeiten. Denn dies erleichtert es einem wesentlich, Literatur zu sortieren und Fundstellen zu sammeln. Während der Dissertationszeit sollte man jeden Gedanken festhalten, da ein unerwartetes Potential für spätere Denkansätze darin stecken kann.

Am wichtigsten ist es sich zu trauen, eigene Ansätze zu verfolgen und neue Ideen aufzustellen. Die Dissertation ist schließlich die Chance, solche zu entwickeln und zu verbreiten.

In den Medien begegnet uns fast täglich das Thema „Menschenrechte“. Wo sehen Sie die aktuelle menschenrechtliche Herausforderung?

Die aktuelle menschenrechtliche Herausforderung liegt maßgeblich in der fehlenden oder erschwerten Durchsetzbarkeit von Menschenrechten. Vor allem im universellen Menschenrechtsschutz beschränkt sich die Art der Durchsetzung auf Berichte und allgemeine Empfehlungen. Diese finden bei der Umsetzung durch die Staaten nicht die gleiche Akzeptanz wie Entscheidungen aus rechtsförmigen Verfahren. Auf regionaler Ebene mangelt es an einer umfassenden Etablierung eines Schutzsystems mit der Überordnung einer zuständigen Regionalorganisation. Europa ist in diesem Bereich der Vorreiter. Es besteht noch großer Entwicklungsbedarf, um ein effektives Menschenrechtsschutz zu gewähren.

Mit Ihrer Dissertation machen Sie auf menschenrechtliche Probleme aufmerksam. Setzen Sie sich selbst für Menschenrechte ein?

Ich besuchte bereits im Studium bereits einige Kolloquien im menschenrechtlichen Bereich und habe diese Ausrichtung fortgeführt, indem ich Ende 2021 meine Verwaltungsstation während meines Referendariats beim Europarat in Straßburg machte. Ich versuche, mich besonders durch eine Integration des Themas Menschenrechte in meinen Berufsalltag dafür einzusetzen – und habe vor, dies weiterhin so zu gestalten.

Und zuletzt ein Blick in die nahe Zukunft: Welche Pläne haben Sie für Ihre weitere Karriere?

Meine weitere Karriereplanung ist noch offen. Ich kann mir jedoch sehr gut vorstellen, im Bereich des internationalen Rechts zu arbeiten.

Frau Dr. Panosch, vielen Dank für das Gespräch.
Author

Iris Meinking ist Senior Manager, HR Communications bei Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern