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Am 14. Juli 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe: Alternative Fuels Infrastructure Regulation; „AFIR-Proposal„. Dieses Proposal ist Teil des umfassenden „Fit for 55“-Maßnahmenprogramms. Ziel ist es, unionsweit eine flächendeckende und benutzerfreundliche Infrastruktur sicherzustellen, die das Aufladen und Betanken leichter und schwerer Straßenfahrzeuge, Schiffe und Flugzeuge mit alternativen Kraftstoffen ermöglicht.

Mit dem europäischen Green Deal setzte sich die Europäische Union verbindlich zum Ziel, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Das Zwischenziel der EU ist, Emissionen bis 2030 um mind. 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Im Rahmen des Maßnahmenpakets „Fit for 55“ überarbeitet die EU dafür klima-, energie- und verkehrsbezogene EU-Rechtsvorschriften.

Im Verkehrssektor wurden drei Legislativvorschläge vorgelegt. Einer davon ist das AFIR-Proposal, das die grundlegende Infrastruktur für alternative Kraftstoffe etablieren soll. Daneben will man durch die Initiativen „FuelEU Maritime“ und „ReFuelEU Aviation“  alternative Kraftstoffe in der Schiff- und Luftfahrt zunehmend verbreiten (EG 4 AFIR-Proposal).

Was der Green Deal für den Transportsektor bedeutet

Die Bedeutung der Transformation des Transportsektors ist enorm, um die in „Fit for 55“ festgelegten Ziele auf dem Weg zur Klimaneutralität zu erreichen: Der Transportsektor allein ist innerhalb der EU für ca. 25  Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich (s. Infografik). Langfristiges Ziel des Green Deals ist es daher, verkehrsbedingte Treibhausgasemissionen bis 2050 um 90 Prozent zu senken (s. Link).

Weiteres Gesetzgebungsverfahren

Am 2. Juni 2022 einigten sich nun die EU-Mitgliedsstaaten im Rat auf einen gemeinsamen Standpunkt (sog. „Allg. Ausrichtung“) zu diesen drei Rechtsakten, die den Transportsektor betreffen. Das Europäische Parlament wird vorauss. im September 2022 seinen Standpunkt dazu im Plenum festlegen. Danach folgen Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Rat (sog. Trilog).

Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe aufheben

Eine neue, unmittelbar geltende Verordnung, das AFIR-Proposal soll die bisherige Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe („AFID„) aufheben und ersetzen.

Denn diese Richtlinie hat sich als unzureichend erwiesen: Sie wollte die Mitgliedsstaaten verpflichten, einen nationalen Strategierahmen zu entwickeln, um Märkte für alternative Kraftstoffe zu schaffen und eine ausreichende Infrastruktur zu gewährleisten. Da es an einer verbindlichen Methodik für die Festlegung von Zielvorgaben fehlte, divergieren die Ambitionen der Mitgliedsstaaten jedoch enorm. Die Lade- und Betankungsinfrastruktur für alternative Kraftstoffe innerhalb der Union entwickelte sich unter der AFID daher nicht einheitlich.

Die künftige Regelung – eine  Verordnung statt einer Richtlinie – soll in jedem Mitgliedstaat zu unmittelbar geltenden, einheitlichen Standards führen.

Gleichlauf mit Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge

Der Infrastrukturausbau für alternative Kraftstoffe steht in Wechselwirkung mit der geplanten Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge. Momentan werden in der EU ca. 13,4 Millionen Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen betrieben. Es wird erwartet, dass diese Zahl sich bis 2050 verzehnfacht (s. Infografik). Ganz aktuell stimmte das EU-Parlament Anfang Juni 2022 einem Verordnungsvorschlag der Kommission im Rahmen des Klimapakets zu. Dieser sieht vor, dass Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ab 2035 nicht mehr auf den Markt gebracht werden dürfen.

Am 28. Juni 2022 folgten auch die EU-Umweltminister im Rat dem Vorschlag der Kommission. Aufgrund hitziger Diskussionen während der laufenden Verhandlungen stellte die Europäische Kommission einen Kompromissvorschlag in Aussicht, der Ausnahmeregelungen für die Neuzulassung von Verbrennern vorsieht, die ausschließlich mit klimaneutralen synthetischen Kraftstoffen (sog. E-Fuels) betrieben werden. Nun werden weitere Verhandlungen mit dem EU-Parlament über den finalen Verordnungstext folgen. 

In jedem Fall wird der Bedarf an Lade- und Betankungsinfrastruktur künftig erheblich steigen. Es ist daher essentiell, dass parallel zum Anstieg emissionsfreier Fahrzeuge auch der Infrastrukturausbau voranschreitet. Das AFIR Proposal soll dafür den Weg bereiten.

AFIR-Proposal richtet sich an alle Verkehrträger

Das AFIR-Proposal legt verbindliche nationale Ziele für den Aufbau einer ausreichenden Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in der Union für Straßenfahrzeuge, Schiffe und stationäre Luftfahrzeuge fest. Bewusst richtet es sich in einem holistischen Ansatz an alle Verkehrsträger – Schiene, Straße, Wasser, Luft –  und erwägt viele mögliche alternative Kraftstoffe.

Alternative Kraftstoffe sind Kraftstoffe oder Energiequellen, die zumindest teilweise als Ersatz für Erdöl als Energieträger für den Verkehrssektor dienen und zur Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen und die Umweltverträglichkeit des Verkehrssektors erhöhen können.  Das AFIR-Proposal differenziert zwischen alternativen Kraftstoffen (Strom, Wasserstoff, Ammoniak), erneuerbaren Kraftstoffen (Biomasse-Kraftstoffe, synthetische und paraffinhaltige Kraftstoffe) und übergangsweisen alternativen Kraftstoffen (Erdgas in Form von CNG und LNG und nicht erneuerbare synthetische und paraffinhaltige Kraftstoffe).

Neben technischen Spezifikationen für den Ausbau bestimmter Auflade- und Betankungsinfrastrukturen enthält das AFIR-Proposal zudem Regelungen im Bereich der Digitalisierung, nämlich Anforderungen an Nutzerinformationen, die Bereitstellung von Daten und Zahlungsmodalitäten.

Weiter macht das AFIR-Proposal Vorgaben für die nationalen Strategierahmen der Mitgliedsstaaten. Ein Berichterstattungsmechanismus gegenüber der Europäischen Kommission soll deren effektive Umsetzung sicherstellen.

Die Hauptziele des AFIR-Proposals sind: Es will eine ausreichenden Lade- und Betankungsinfrastruktur für alternative Kraftstoffe innerhalb der EU sicherstellen und die Interoperabilität und Benutzerfreundlichkeit dieser Infrastruktur gewährleisten.

Straßenverkehr

Um eine Mindestabdeckung an öffentlich zugänglicher Lade- und Betankungsinfrastruktur für alternative Kraftstoffe innerhalb der EU zu gewährleisten, sieht das AFIR-Proposal Folgendes vor:

  • Für das Aufladen von Elektrofahrzeugen soll mind.  alle 60 km in alle Fahrtrichtungen eine Ladestation im transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) eingerichtet werden. Für leichte Straßenfahrzeuge unter 3,5 Tonnen soll dieses Ziel bereits 2025 erreicht werden, für schwere Straßenfahrzeuge über 3,5 Tonnen bis 2030. Die Ladestationen sollen entweder direkt entlang einer TEN-V-Straße oder aber zumindest 3 km von der nächstgelegenen Ausfahrt liegen. Für verkehrsarme Straßen sind Ausnahmeregelungen möglich.
  • Für die Wasserstoffbetankung soll bis 2030 entlang des TEN-V-Netzes mind. alle 200 km eine Tankstelle verfügbar sein. Die Mitgliedsstaaten sollen eine Standortanalyse für die Errichtung von Wasserstofftankstellen durchführen, die v.a.  städtische Knoten und multimodale Knotenpunkte berücksichtigt.
  • Für Flüssigmethan-Tankstellen zur Nutzung durch schwere Nutzfahrzeuge ist entlang des TEN-V-Netzes bis 2025 eine „angemessene Anzahl“ vorgesehen.

Zudem sollen die Mitgliedstaaten ihre Ladekapazitäten parallel zu den Verkäufen emissionsfreier Fahrzeuge ausbauen müssen. Dies trägt der Wechselwirkung zwischen Infrastrukturausbau und Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge Rechnung. Pro neu zugelassenem E-Fahrzeug soll daher mind. ein Kilowatt (kW) Ladekapazität bereitstehen, für hybride Fahrzeuge 0,66 kW. So soll die Gesamtleistung der Ladestationen entsprechend dem Anstieg der Elektromobilität steigen.

Benutzerfreundlichkeit

Im Sinne der Benutzerfreundlichkeit soll ein unkompliziertes punktuelles Aufladen oder  Betanken gewährleistet werden. Das bedeutet, dass der Ladevorgang den Nutzern auch ohne vorherige Registrierung ermöglicht werden muss. Dazu sollen die Bezahlungsmöglichkeiten vielfältiger und praktikabler gestaltet werden.

So verpflichtet das AFIR-Proposal die Betreiber von Ladepunkten mit einer Leistung unter 50 kW, an den Ladesäulen elektronische Zahlungen zu ermöglichen, z.B. durch Zahlungskartenleser, kontaktloser Bezahlfunktion oder QR-Code (sog. Ad-hoc-Zahlungsmethode). Nach derzeitiger Entwurfsfassung soll das Angebot eines Zahlungskartenlesers oder einer kontaktlosen Bezahlfunktion ab 1. Januar 2027 sogar für Bestandsladepunkte ab 50 kW gelten. Der Austausch der Ladesäulen könnte mit erheblichen Investitionskosten verbunden sein.

Zudem soll die Nutzerinformation verbessert werden: Informationsanforderungen für den Vergleich von Treibstoffpreisen sollen eine bessere Preistransparenz für Verbraucher gewährleisten.

Schifffahrt

Im Schifffahrtssektor sieht das AFIR-Proposal vor: In den verkehrsreichsten Seehäfen sollen mind. 90 Prozent der Container- und Passagierschiffe Zugang zur landseitigen Stromversorgung haben. In Binnenschifffahrtshäfen soll bis 2030 zumindest eine Einrichtung der landseitigen Stromversorgung errichtet werden. Zudem soll in TEN-V-Verkehrshäfen eine angemessene Anzahl von LNG-Betankungsstellen gewährleistet werden.

Bisher wird der Strom, der nötig ist, um  die Funktionsfähigkeit der Schiffe aufrechtzuerhalten, üblicherweise durch Hilfsdiesel und Generatoren erzeugt. Durch die Anbindung an die Landstromversorgung soll die dadurch entstehende Emissionsbelastung vermindert werden.

Das schafft die Voraussetzungen für die „Fuel EU Maritime“-Initiative, die die Verringerung der Treibhausgasintensität der Schifffahrt anstrebt und dafür u.a. besonders umweltschädliche Schiffstypen verpflichtet, ihren Energiebedarf am Liegeplatz durch die landseitige Stromversorgung zu decken. 

Luftverkehr

Im Luftverkehrssektor kann die bereits bestehende Betankungsinfrastruktur auch zur Verwendung nachhaltiger Flugkraftstoffe genutzt werden. Die Initiative „ReFuel EU Aviation“ soll den schrittweisen Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe innerhalb der EU fördern und so zu einer deutlichen Reduktion der Emissionen von Flugzeugen führen.

Zudem sollen angesichts der zu erwartenden steigenden Kosten für Luftfahrtunternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen im Luftfahrtsektor hergestellt werden. Zu nachhaltigen Flugkraftstoffen oder sog.  „Drop-in-Kraftstoffen“ (sustainable aviation fuel, „SAF) zählen synthetische Flugkraftstoffe und fortschrittliche sowie weitere bestimmte Biokraftstoffe.  

Infrastruktur-Investitionsbedarf besteht allerdings in punkto externer Stromversorgung stationärer, also auf dem Flughafengelände abgestellter Luftfahrzeuge. Strom soll Kerosin als Energiequelle ersetzen, solange sich das Flugzeug auf dem Flughafengelände befindet. So soll die Schadstoff- und Lärmbelastung verringert und die Luftqualität verbessert werden.   

Daher sieht das AFIR-Proposal vor: Auf allen Flughäfen des TEN-V-Kernnetzes und des TEN-V-Gesamtnetzes ist die externe Stromversorgung stationärer Flugzeuge sicherzustellen. Ausnahmen für Flughäfen mit weniger als 10.000 jährlichen Flügen sind möglich.

An allen für den gewerblichen Luftverkehr genutzten Luftfahrzeugflugsteigpositionen gilt das bis 2025, an allen Luftfahrzeugpositionen auf dem Vorfeld, die für den gewerblichen Luftverkehr genutzt werden bis 2030.  Der Strom soll spätestens ab 2030 aus dem Stromnetz kommen oder vor Ort ohne Nutzung fossiler Brennstoffe erzeugt werden. 

Nationaler Strategierahmen

Das AFIR-Proposal zählt erstmals verpflichtende Elemente auf, die die Mitgliedsstaaten  für die Marktentwicklung alternativer Kraftstoffe und für den Aufbau der Infrastrukturen  beachten müssen. Zudem haben die Mitgliedsstaaten der Kommission alle zwei Jahre einen nationalen Fortschrittsbericht über die Umsetzung ihrer nationalen Strategierahmen zu übermitteln.

Wie geht es weiter?

Das AFIR-Proposal zielt auf ein flächendeckendes, integriertes Netzwerk für alternative Kraftstoffe innerhalb der EU ab. Damit dient es auch zur Vorbereitung des Verbrennungsmotor-Aus, um die ambitionierten Reduktionsziele des Fit for 55-Maßnahmenprogramms zu erreichen.

Eine grenzüberschreitende, gut ausgebaute Infrastruktur innerhalb der EU soll v.a. die Reichweitenangst hinsichtlich emissionsarmer Fahrzeuge ausräumen und Elektrofahrzeuge attraktiver machen. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um die Marktentwicklung im Bereich alternativer Kraftstoffe effektiv zu fördern und Investitionssicherheit zu schaffen.

Nur durch ein unionsweit einheitliches Infrastruktursystem für alternative Kraftstoffe kann die geplante Dekarbonisierung des Energiesektors gelingen. Somit ist das AFIR-Proposal eine unverzichtbare Prämisse für den Erfolg der Klimaschutzambitionen im Verkehrssektor.

Author

Claire Dietz-Polte ist Partner bei Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern

Author

Jasmin Mayerl ist Associate bei Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern