EuGH-Urteil: Steuerpflichtige können Umstrukturierungen wieder unter Nutzung der Grunderwerbsteuerbefreiung des § 6a GrEStG umsetzen.
Die Anti-Treaty-Shopping-Regelung des § 50d Abs. 3 EStG (2007) ist europarechtswidrig, so das Urteil des EuGH. Am 5. April 2018 veröffentlichte das BMF hierzu ein Schreiben, das Klarheit für Steuerpflichtige schafft.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Die Anti-Treaty-Shopping-Regelung in § 50d Abs. 3 EStG (2007) ist europarechtswidrig.