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Die Entscheidung, den Sitz der EU Bankenaufsicht samt der 160 Mitarbeiter im Zuge des Brexit von London nach Paris zu verlegen, ist für die Stadt, die bereits die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA beheimatet, ein großer Gewinn.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. März 2017 entschieden: Der Verlustuntergang bei einem (unmittelbaren) schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c S. 1 KStG (heute § 8c Abs. 1 S. 1 KStG) verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen.